Ihr Wagen ist über 30 Jahre alt und ist original, bzw. originalgetreu restauriert. Damit erfüllt er die Kriterien für ein H-Kennzeichen. Mit dem begehrten Kennzeichen, das erst nach Vergabe eines Oldtimer-Gutachtens nach § 23 der StVZO erteilt wird, ist Ihr Wagen ohne Einschränkungen in den Umweltzonen nutzbar. Wir informieren Sie über die Erstellung des Oldtimergutachtens, das sich aus Wertgutachten, Zusatznoten für die einzelnen Fahrzeugkomponenten, Beurteilung des Fahrzeugzustands und dem Marktwert zusammensetzt.